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Ihr Rechtsanwalt und Anwalt in Bruchsal – Dr. Friedmann & Partner mbB Anwaltskanzlei

Dr. Friedmann & Partner mbB

Ihre persönliche Anwaltskanzlei in Bruchsal

Sie brauchen einen Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt? Als moderne und etablierte Anwaltskanzlei in Bruchsal haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihre Interessen wirtschaftlich ergebnisorientiert zu bearbeiten und durchzusetzen. Wir unterstützen Sie im Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Vorsorgeverfügungen sowie Arbeitsrecht. Unsere Anwälte und Mitarbeiter erarbeiten exzellente Lösungen und vertreten unsere Mandanten bereits seit 1929 mit Erfolg.

Kein Rechtsfall gleicht dabei dem anderen. Aufgrund der unterschiedlichen Spezialisierungen unserer Anwälte bieten wir Ihnen ein umfassendes Angebot juristischer Arbeitsbereiche an.

Erfahrung. Respekt. Resultate.

 

​Wir arbeiten konsequent, beharrlich und fachkundig und die enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten und anderen Beratern sorgt dafür, dass Sie die richtigen Entscheidungen treffen können.

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HANDELS- UND

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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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ERBRECHT

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ARBEITSRECHT

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Dr. Jörg Friedmann: „Selbstbestimmung bis zum Lebensende“

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Rezension "Jagdrecht für Baden-Württemberg."

Für alle, die Jagdrecht nicht nur kennen, sondern verstehen wollen.

Deuschle/Friedmann · 2. Auflage · Kohlhammer 2025

Rezensent: Prof. Dr. Johannes Dietlein, Universität Düsseldorf

Prof. Dr. Johannes Dietlein von der Universität Düsseldorf würdigt die Neuauflage des Kommentars als längst überfälliges und gelungenes Update eines bewährten Standardwerks. Er erinnert daran, dass mit der Föderalismusreform 2006 das Bundesjagdgesetz seinen länderübergreifenden Geltungsanspruch verlor und die Länder seitdem eigene Jagdgesetze entwickeln. Baden-Württembergs Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) zählt für ihn zu den markantesten dieser neuen Landesgesetze – nicht zuletzt wegen seines breitgefächerten Zielkatalogs und des seinerzeit viel diskutierten „Schalenmodells".

Zehn Jahre nach der ersten Auflage, die Deuschle und Friedmann gemeinsam verantwortet hatten, legt nun Jörg Friedmann allein die zweite vor. Dietlein attestiert ihm, das Konzept der Erstauflage souverän und mit ruhiger Hand fortzuführen: eine gut lesbare, sachlich fundierte Interpretation der Gesetzesbestimmungen, ergänzt um einen Anhang mit weiteren jagdrechtlich relevanten Regelungen wie der Jägerprüfungsordnung oder der umstrittenen Verordnung zu Rotwildgebieten.

Besonders hebt Dietlein hervor, dass Friedmann auch dort klar orientiert, wo Gesetzesformulierungen ideologisch aufgeladen sind – etwa bei der Frage, welchen Beitrag die Jagd zur Entstehung klimastabiler Wälder leistet. Statt gesetzliche Ziele gegeneinander auszuspielen, zeige die Kommentierung, wie sie sich sinnvoll ergänzen: Schutz des jagdlichen Eigentums, Erhalt gesunder Wildtierpopulationen und nachhaltige Waldbewirtschaftung gehören für Friedmann zusammen.

Für die Praxis besonders wertvoll findet Dietlein die Ausführungen zu den Obliegenheiten der Flächenbewirtschaftung im Rahmen der Wildschadenshaftung sowie die praxisnahen Empfehlungen zur Gestaltung des Innenverhältnisses unter Mitpächtern – ein laut Dietlein allzu oft unterschätztes Thema, das in der Praxis regelmäßig zu Streitigkeiten führt.

Von hoher Aktualität ist für den Rezensenten die Aussage, dass das JWMG die Einbeziehung des Wolfs in sein Regelungsregime grundsätzlich ermögliche. Nach der jüngsten Herabstufung des völker- und unionsrechtlichen Schutzstatus des Wolfs sei die Zeit für einen Politikwechsel gekommen – ein Punkt, den Jägerinnen und Jäger laut Dietlein im Blick behalten sollten.

Bei aller Sachlichkeit scheut Friedmann auch mahnende Worte nicht, wo das Gesetz

berechtigte Erwartungen nicht erfüllt – so etwa bei den unzureichenden Regelungen zum Schutz vor wildernden Hunden und Katzen. Dietlein sieht darin kein Zeichen von Schwäche, sondern von intellektueller Redlichkeit.

Insgesamt empfiehlt Dietlein das über 400 Seiten starke Werk als unverzichtbare Lektüre für Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg. Es überzeuge durch Sachkenntnis, Praxisnähe und einen hohen ethischen Anspruch – und halte dabei an dem Vertrauensvorschuss fest, den die Rechtsordnung der Jägerschaft gewährt und dem es, so Friedmann im Vorwort, „immer wieder neu gerecht zu werden gilt."

Die vollständige Rezension können Sie im Internet-Archiv der Zeitschrift AGRAR- UND UMWELTRECHT – Zeitschrift für das gesamte Recht der Landwirtschaft, der Agrarmärkte und des ländlichen Raums unter AUR-net.de abrufen.

Experte im Jagdrecht

 

Als Landesjägermeister des Landesjagdverbands Baden-Württemberg e. V. hat Herr Dr. Friedmann 2015 den Jagdrechtskommentar für das Land Baden-Württemberg verfasst. Im Juli 2025 ist die zweite überarbeitete Auflage des Jagdrechtkommentars erschienen: Jagdrecht für Baden-Württemberg.
 

Das Jagdrecht für Baden-Württemberg wird durch ein weit über die Landesgrenzen hinaus beachtetes Regelungskonzept im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sowie in der dazugehörigen
Durchführungsverordnung gestaltet. Sein innovativer Ansatz eines jagdlichen Wildtiermanagements ist eng mit bundes- und europarechtlichen Normen verknüpft und regelt Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, wie etwa das Tiergesundheits-, Natur- und Artenschutzrecht oder das Waffenrecht. Der
Kommentar erläutert praxisgerecht die Regelungen des Jagdrechts für Baden-Württemberg und bringt die Bestimmungen verschiedener Rechtsquellen in einen übersichtlichen Gesamtzusammenhang. Er zeigt allen am jagdlichen Wildtiermanagement Beteiligten, welche Rechte ihnen zustehen, welche Pflichten gefordert und welche Kompetenzen gefragt sind.

Hier finden Sie den Flyer des Verlags Kohlkammer: Jagdrecht für Baden-Württemberg

Jagdrechtskommentar
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